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|191| Wahrheiten genannt werden, – diese Wahrheiten nun sollen auch Wahrheiten für uns, subjektive Wahrheiten werden. Diejenigen Wahrheiten, die den Verstand oder die Vernunft betreffen, sollen von diesen als solche aufgenommen, diejenigen, die Gebote für unseren Willen enthalten, sollen von ihm als Maximen aufgenommen werden, und zwar ist derselben erstes Gebot, die Bedingung aller übrigen, dasjenige, das uns gebietet, jene Wahrheiten für solche zu halten – dies wird uns nämlich geboten von einer Autorität, der wir es schlechterdings nicht ausschlagen können zu gehorchen. Dieser Begriff gehört wesentlich in den Begriff eines positiven Glaubens, daß es für uns Pflicht ist zu glauben; denn historischer Glaube, ferner der Glaube an dasjenige, was uns Eltern, Erzieher, Freunde sagen, ist gleichfalls ein Glaube auf Autorität, allein dieser Glaube hat seinen Grund in einem Zutrauen zu diesen Personen, das willkürlich ist, das großenteils auf der Glaubwürdigkeit selbst beruht, die ihre uns gegebenen Nachrichten für uns haben, dahingegen der Glaube an die Autorität der positiven Lehren nichts ist, das in unserer Willkür ist, und das Zutrauen zu ihr vor aller Bekanntwerdung oder Beurteilung des Inhalts der gegebenen Lehren gegründet sein muß. Das Recht Gottes an uns und die Pflicht unseres Gehorsams gegen ihn beruht nun darauf, weil er unser mächtiger Herr und Gebieter und wir seine Geschöpfe und Untertanen sind, – auf seinen Wohltaten gegen uns und unserer Pflicht der Dankbarkeit, darauf ferner, daß er die Quelle der Wahrheit und wir Unwissende, Blinde sind: über diese Titel des Rechts bemerken wir nur, daß die zwei letzteren schon eine gewisse Liebe zur Wahrheit, schon eine Art von moralischer Gesinnung voraussetzen, daß besonders derjenige, der von den Wohltaten Gottes hergenommen ist, davon ausgeht, was erst erwiesen werden soll, – nämlich unsere Verpflichtung zur positiven Religion wird in diesem Fall daraus hergeleitet, daß diese eine Wohltat ist und aus Dankbarkeit gehorchen eigentlich soviel heißt, es Gott zu Gefallen tun, ihm die Freude machen usw. Der erste Grund unserer Verpflichtung ist der eigentliche gewichtige, besonders da man sich damit an den sinnlichen Menschen wendet, in dem eine moralische Gesinnung erst hervorgebracht werden soll: daß aus diesem Verhältnis gegen Gott diesem Wesen eine Art von Zwangsrecht zukommt, dessen Ausübung er nie entfliehen kann, – einem Herrn auf Erden kann der Sklave hoffen sich zu entziehen, sich aus dem Kreise seiner Macht herauszuziehen; aber nicht so Gott: nähme er Flügel der Morgenröte, so bist du da; verkröche er sich in das unterste Meer, so bist du auch da. Wer diese Übermacht eines Wesens nicht nur über die Triebe seines Lebens – denn eine solche muß jeder anerkennen, es
