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|157| Einbildungskraft wenigstens so mit Schrecken gefüllt hätte, daß Vernunft und Verstand es nicht wagen kann und darf, seiner Freiheit sich bewußt zu werden und sie auch über religiöse Gegenstände zu gebrauchen, so hätte die Kirche die Möglichkeit der freien Wahl und Entschließung, ihr Mitglied zu sein, worauf sie doch allein ihre Ansprüche auf jemand gründen kann und will, ganz hinweggenommen, das natürliche Recht der Kinder einer freien Ausbildung der Fähigkeiten verletzt und sich Sklaven anstatt freier Bürger erzogen. Außer dem nun, wieviel Gewalt frühe Eindrücke auf Einbildungskraft und Herzen der Kinder, die Macht des Beispiels der geliebtesten und durch die ersten Bande der Natur mit uns verbundenen Personen hat, welches bei jeder Erziehung stattfindet, ohne daß dadurch die Freiheit der Vernunft gefesselt werden müsse, – außerdem nun erzieht die Kirche zum Glauben, d. h. nicht Vernunft und Verstand werden so entwickelt, daß sie selbst zur Bildung eigentümlicher Prinzipien oder zum Urteilen nach ihren Gesetzes über das, was ihnen vorgetragen wird, geleitet würden, sondern die Vorstellungen und Worte, die der Einbildungskraft und dem Gedächtnis eingeprägt werden, werden so mit Schrecken gewappnet und in einem so heiligen, unverletzlichen blendenden Lichte mit dem Befehle aufgeführt, daß teils vor ihrem Glanze die Gesetze des Verstandes und der Vernunft verstummen müssen, nicht gebraucht werden dürfen, teils daß sie dem Verstande und der Vernunft Gesetze, die also heterogen sind, vorschreiben. Durch diese fremde Gesetzgebung ist also der Vernunft und dem Verstande die Freiheit, d. h. die Fähigkeit, Gesetzen, die ihnen eigentümlich, die in ihrer Natur gegründet sind, zu folgen, genommen, Freiheit der Wahl, in die Kirche zu treten, findet nicht mehr statt, der Staat ist, so gut er es meinte, an den Rechten der Kinder einer freien Ausbildung der Fähigkeiten der Seele zum Verräter geworden. Das Auskunftsmittel, Kinder ohne den positiven Glauben einer Kirche zu erziehen, um ihnen die Freiheit der Wahl für ihr reiferes Alter zu bewahren,
