Die Positivität der christlichen Religion (1795/96)

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|169| in allen Friedensschlüssen ist der Vertrag immer so abgefaßt, daß die katholischen Fürsten gegen die evangelische und reformierte Kirche die Verpflichtung, ihren Gottesdienst, ihr Eigentum zu schützen, auf sich genommen haben. Worin nun das Wesen der protestantischen Kirchen bestehe, dies haben diese in ihren Konfessionen und Symbolen feierlich erklärt. Weil nun diese Verträge mit Kirchen, insofern sie etwas Bestimmtes glauben, gemacht sind, so hat Piderit4) (wenn ich mich nicht irre) vor mehreren Jahren zu großem Ärgernis der Protestanten so argumentiert: der Glaube dieser ist [nicht mehr] derselbe, wie aus den Schriften der Repräsentanten ihrer Kirche, der berühmtesten Gottesgelehrten in Vergleichung mit ihren symbolischen Büchern erhellt; also können sie die Rechte, die ihnen von den Katholiken in den Friedensschlüssen zugesichert worden sind, nicht mehr fordern, denn man hat mit der Kirche, die ihren bestimmten Glauben angegeben hat, kontrahiert; und wenn die Protestanten noch die gleichen Rechte als geltend behaupten wollen, so müssen sie den Glauben der Kirche beibehalten, ihrem Recht, denselben zu ändern, entsagen und, wo sie geändert haben, zurücknehmen. – Ein solches sonst konsequentes Räsonnement wäre unmöglich, die Protestanten würden die durch keine Verträge verlierbare Freiheit, ihren Glauben zu bessern, nicht gebunden zu haben scheinen, wenn die Fürsten, welche die Friedensschlüsse machten, nicht als Oberhäupter oder Mitglieder einer Kirche, mit der Beihilfe der Theologen, die ihnen immer an der Hand waren und sich in einer solchen Wichtigkeit gefielen, sondern als Fürsten, d. h. als Oberhäupter ihrer Staaten, nicht für ihre Kirchen, sondern für ihre Staaten die Verträge gemacht hätten. – Freie Religionsübung zu haben und seinem Glauben getreu zu sein, ist ein Recht, in welchem der Mensch nicht erst als Mitglied einer Kirche, sondern als Staatsbürger geschützt werden

4) Werkausgabe: J. R. A. Piderit, Einleitung und Entwurf einer Religionsvereinigung, 1781

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