Die Positivität der christlichen Religion (1795/96)

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|216| unabhängig aus ihrem Wesen allein sich Zwecke setzt, sondern einer Vernunft, der von außen Zwecke gesetzt sind und die dann denselben gemäß reflektiert, bald untergeordnete Zwecke erfindet, bald höhere aus denselben erschließt. Der Widerspruch zwischen beiden Parteien: ob man bei Gründung der höchsten Wissenschaft für den Menschen von einer Historie ausgehen müsse, reduziert sich auf die Frage: kann der höchste Zweck der Vernunft ihr nur von ihr selbst gegeben werden, widerspricht es nicht dem Innersten ihres Wesens, wenn er ihr von außen oder durch fremde Autorität gesetzt wird – oder ist die Vernunft dessen unfähig?

Bei diesem Punkt allein sollten die Bestreiter der Wunder die Verteidiger derselben festhalten. Sich auf historische und exegetische Erörterungen einzulassen, auf ihr Feld sich zu begeben, heißt sein Recht nicht kennen oder es nicht behaupten, und die Verteidiger derselben haben gewonnenes Spiel. Denn wenn man auch von jedem einzelnen Wunder zeigen könnte, daß es sich natürlich erklären lasse (wobei jedoch alle bisherigen dergleichen Erklärungen bei den meisten im höchsten Grade gezwungen ausfallen und im ganzen nie für jedermann befriedigend ausfallen können, bis der Grundsatz allgemein geworden, durch keine Geschichte, keine Autorität könne der Vernunft ihr höchster Zweck gesetzt werden), so hat man dem Verteidiger schon zu viel eingeräumt. Wenn nur ein Wunder sich nicht erklären ließe, so hätte die Vernunft ihr Recht verloren. Dies ist der höchste Standpunkt, auf den wir uns stellen müssen. Auf die Führung des Streits vor dem Richterstuhl des Verstandes sich einzulassen, beweist schon, daß wir dort nicht recht fest stehen, daß uns die Erzählung von Wunderbegebenheiten stutzig gemacht hat, daß wir es nicht von dort aus allein wagen, sie von der Hand zu weisen, sondern daß die Tatsachen, die man uns als Wunder ausgibt, fähig sein könnten, jene Selbständigkeit der Vernunft umzustoßen.

Steigt man mit dem Wunderverteidiger auf das Feld des Verstandes herunter, so wird ein Langes und Breites über die Möglichkeit und Unmöglichkeit gestritten. Auch dieser Punkt wird gemeiniglich unentschieden gelassen, und wenn es zum Einzelnen kommt, fordert der Wunderbestreiter entweder, daß die Wahrnehmungen zu Erfahrungen erhoben, d. h. aus Naturgesetzen erklärt werden, oder, wenn er hieran zweifelt, so leugnet er die Wahrnehmungen selbst – und beide Teile verstehen einander nicht mehr. Der Verteidiger der Wunder kann nicht begreifen, welches Interesse der Bestreiter haben kann, die Wunder wegzuerklären oder zu leugnen, denn dadurch, daß sich der Bestreiter hierauf eingelassen, hat er seine Unentschiedenheit verraten, ob seine Vernunft für sich stehen könne oder nicht. Die Ungeschicklichkeit,

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