Die Positivität der christlichen Religion (1795/96)

[S. 178]

|178| göttlichen Worts – [des Worts,] weil ihre Wissenschaft nicht aus ihrem innersten Leben geschöpft ist, weil es Worte sind, die an sie kamen, – Diener, weil sie nicht Herren, nicht Gesetzgeber sind, sondern einem fremden Willen gehorchen.

Die Art des Gottesdienstes selbst kann sowenig als der Glaube Gegenstand eines gesellschaftlichen Vertrags sein; wenn nämlich Gottesdienst im eigentlichen Sinne des Wortes – als gewisse Handlungen, die unmittelbar Pflichten gegen Gott sein sollen, nicht aus anderen Pflichten gegen sich oder andere Menschen herzuleiten sind – genommen wird, so muß die freiwillige Anerkennung einer solchen Pflicht allein den Grund der Verbindlichkeit zu derselben enthalten; und die Einsicht, daß etwas eine solche Pflicht ist, kann unmöglich der Mehrheit der Stimmen überlassen werden; zur Anordnung der Ausübung dieser allgemein anerkannten Pflicht aber kann ein wechselseitiger Vertrag geschlossen werden, dies der Mehrheit zu überlassen, welches in einer demokratischen Verfassung der Kirche der Fall wäre, oder in einer monarchischen oder aristokratischen Kirche es einer Regierung aufzutragen.

Diese verschiedenen Funktionen sind gewöhnlich und sehr natürlich vereinigt: die Geistlichen sind nicht nur freie Lehrer der kirchlichen Wahrheit, sondern zugleich Beamte, denen die Pflicht der Kirche, den Glauben derselben zu schützen, anvertraut ist, ferner Priester, d. h. die teils im Namen des Volks der Gottheit die Gebete, Opfer usw. darbringen, wodurch man sich bei derselben in Gunst setzen zu können vermeint, teils dabei dem Volke Anleitung geben und sich dabei an die Spitze stellen. Außerdem ist es noch vorzüglich ihr Amt, teils durch die dogmatische Lehre der Kirche, teils durch ihre Moral und sonstige Aufsicht und Ermahnungen das hervorzubringen, was man Frömmigkeit, Gottesfurcht nennt, und die also in jeder Kirche einen anderen Ton und Strich haben muß.

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