Die Positivität der christlichen Religion (1795/96)

[S. 170]

|170| muß, und seinen Untertanen dies zu sichern, hat der Fürst als Fürst die Pflicht; und kein göttlicheres Recht hätten die Fürsten von den Kontrahierenden als Pflicht von ihrer Seite fordern können, das sie freilich aber leider nur als Sieger erlangten, – und statt daß jetzt die Ausdrücke in den Verträgen so lauten, daß auch die reformierte und lutherische Kirche gesetzmäßige freie Religionsübung im deutschen Reiche haben sollte, so wären sie richtiger so gestellt worden, daß die katholischen Fürsten sich verbindlich machen, die freie Religionsübung der brandenburgischen, sächsischen usw. Staaten nicht beunruhigen und beeinträchtigen zu wollen; hätte man auch gesagt, die brandenburgische, sächsische Kirche, so wäre es ins gleiche gekommen, denn dies bedeutet einen Staat, insofern er einem Glauben, unbestimmt welchem, zugetan ist, und so hätte man das Vergnügen gehabt, nach Jahrhunderten von Barbarei und Jahren, die mit Strömen für dieses Glaubensrecht vergossenen Blutes bezeichnet sind, einen Fundamentalartikel des gesellschaftlichen Vertrags, ein Menschenrecht, das durch keinen Eintritt, in welche Art von Gesellschaft es sei, aufgegeben werden kann, rein, entwickelt und feierlich in den Verträgen der Nationen anerkannt zu sehen. – In der hohen Empfindung des Rechts jedes einzelnen und also auch aller, d. h. der Kirche, seinen Glauben zu verbessern, in seiner Überzeugung weiter fortzuschreiten, und auf der anderen Seite zugleich mit dem Gefühl, wieviel man von diesem Recht sich vergeben habe, daß alle jene Verträge der Kirche mit fremden Staaten für die den symbolischen Büchern anhängende Kirche gemacht wurden und in welche Inkonsequenzen gegen jenes ewige Recht der kirchliche Staat verfalle, wenn er innerhalb seiner den ganzen Vertrag dieses Staats auf gewissen Symbolen beruhend glaube und also den pünktlichen Glauben an dieselben mit Eifer bewahren zu müssen für Pflicht halte, – haben große Männer in neueren Zeiten dem Begriffe des Namens der Protestanten den Sinn vindiziert, daß er einen Menschen oder eine Kirche bedeute, sie sich nicht an gewisse

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