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|156| Mensch zu werden, auf die Welt; durch dieses Recht übernehmen die Eltern und der Staat und teilen die Pflicht, zweckmäßig zu erziehen; und der letztere hätte außer dieser Pflicht auch noch das größte Interesse, die jungen Herzen seiner heranwachsenden Staatsbürger so zu bilden, daß einst Ehre und Vorteil für ihn aus ihrem männlichen Alter erwachse. Dieser seiner Pflicht und seinem Interesse hat ein Staat nun nicht besser und natürlicher Genüge leisten zu können geglaubt, als wenn er diese Sorge entweder ganz oder größtenteils der Kirche anvertraute, und auf diese Art wird nicht nur für das Interesse des Staats, sondern auch für das Interesse der Kirche, auch die jungen Bürger zu Bürgern der Kirche zu erziehen, hinlänglich gesorgt; ob aber dadurch die jungen Bürger in ihrem Rechte der freien Ausbildung der Kräfte nicht gefährdet werden, hängt allein davon ab, wie die Kirche dabei ihr Amt verrichtet. – Wie der Staat, der die Rechte der Kinder, wenigstens als Personen, schon zu den seinigen gemacht und sie als solche geschützt hat, das Recht über sie hat, sie in seinen Maximen und nach seinem Zwecke zu bilden, so behauptet die Kirche eben dies Recht, weil sie die Kinder schon ihre Wohltaten genießen läßt, und macht sie also geschickt und durch den Unterricht geneigt, mit der Zeit auch gegen die Kirche ihre Pflichten zu leisten. Wenn nun im reifen Alter des Verstands ein Bürger die Gesetze oder sonstige Beschaffenheit seines Vaterlandes sich nicht angemessen findet, so hat er in den meisten europäischen Staaten die freie Wahl, denselben zu verlassen; und seine Abhängigkeit von den Gesetzen seines Landes gründet sich auf diese freie Entschließung der Willkür, unter denselben zu leben; an dieser Entschließung mag nun Gewohnheit oder Furcht einen noch so großen Anteil genommen haben, so können diese doch die Möglichkeit der freien Wahl nie aufheben.
Wenn aber die Kirche durch ihre Erziehung es so weit gebracht hätte, daß sie Verstand und Vernunft von seiten des religiösen Nachdenkens entweder ganz unterdrückt oder die
