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|134| außerordentlich schnelle Verbreitung des Christentums einen großen Beweis [seiner] Wahrheit und der göttlichen Vorsehung bildet, so findet es sich heutzutage doch nicht selten, daß die erbaulichen Bekehrungsgeschichten aus Malabar, Paraguay oder Kalifornien nicht sowohl wegen der frommen Betriebsamkeit ihrer Verfasser und wegen der Verkündigung des Namens Christi am Ganges oder Mississippi, nicht sowohl wegen des Zuwachses des Reiches Christi Interesse erwecken, als vielmehr in den Augen vieler, die sich Christen nennen, nach der daraus zu schöpfenden Bereicherung der Geographie, der Naturgeschichte und der Kenntnis der Sitten der Völker geschätzt werden. Den Proselyten, die sich hier und da zur Seltenheit selbst anbieten, wird im Ganzen wenig Ehre und Aufmerksamkeit erwiesen, so daß die Verwunderung, die man bei diesem Triumphe, bei dem Schauspiel der Taufe eines bekehrten Juden äußert, von ihm allerdings für einen Glückwunsch, von seiner Verirrung zurückgekommen zu sein, oder auch fast für Befremdung genommen werden kann, wie er sich in die christliche Kirche verirrt habe. Daß im Ganzen so wenig mehr geschieht, ist aber auch dadurch zu entschuldigen, daß die gefährlichsten, die innerlichen Feinde des Christentums immer so viele Zurüstungen und Arbeit erfordern, daß man an das Heil der Türken und Samojeden wenig denken kann.
Das Zum-Staat-Werden einer moralischen oder religiösen Gesellschaft
Querverweis: Das Verhältnis von Staat und Kirche behandeln die Grundlinien in der Anmerkung zu § 270.
In einer bürgerlichen Verfassung kommen nur diejenigen Pflichten in Betracht, die aus dem Rechte eines anderen erst entspringen; nur insofern kann der Staat mir etwas zur Pflicht machen; das Recht des anderen muß souteniert werden, ich mag mir nun aus moralischen Gründen eine Pflicht daraus machen oder nicht, es zu respektieren; im letzteren Falle werde ich vom Staate als Naturwesen mit Zwang behandelt – das Recht des anderen muß erst deduziert
