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|125| Bürger des Staates umfaßte, wurden Anordnungen und Anstalten, die niemandes Rechte kränkten, als die Gesellschaft noch klein war, zu Staats- und Bürgerpflichten, die es nie werden konnten.
Manches, was dem kleinen Häufchen der Sektengläubigen eigentümlich war, mußte mit Vergrößerung ihrer Anzahl ganz wegfallen – z. B. die so enge Vereinigung und Verbrüderung der Mitglieder, die sich um so näher zusammenschlossen, je mehr sie gedrückt und verachtet wurden. Dieses Band des gleichen Glaubens ist so locker geworden, daß, wen nicht sonst Freundschaft oder Interesse zusammenknüpft, wer durch dasselbe in weiter keine enge Verbindung kommt und wer, um in irgend etwas unterstützt zu werden, keinen anderen Titel, Anmut, Verdienste, Talente oder Reichtum, nichts als die Brüderschaft in Christo aufweisen kann, der wird auf das Mitleiden oder Empfehlung selbst guter Christen wenig rechnen können. Jene enge Verbindung der Christen, als einer positiven Sekte, war von dem Verhältnis, in welchem die Freunde einer philosophischen Sekte stehen mögen, ganz verschieden. Sich einer philosophischen Sekte zuzugesellen, ändert in den häuslichen, bürgerlichen und sonstigen Verhältnissen wenig oder nichts; man bleibt mit Frau und Kindern und allen unstudierten Leuten auf dem gleichen Fuß, und die Menschenliebe, die der Freund einer philosophischen Sekte etwa hat, wird die gleiche Richtung und Umfang behalten; hingegen wer sich mit der kleinen christlichen Sekte verband, entfernte sich dadurch von vielen, die sonst Verwandtschaft, Amt oder Dienst an ihn geknüpft hatte, sein Mitleiden, seine Wohltätigkeit wurde auf einen bestimmten engen Kreis eingeschränkt, der sich jetzt wegen der Gleichheit der Meinungen, seiner Menschenliebe, seinen Dienstleistungen, dem Einfluß, den er etwa haben konnte, vorzüglich empfahl.
