[S. 564]
|564| sind S. 31 noch weiter ausgeführt: „Das alte deutsche Recht und die alten deutschen Gewohnheiten lassen sich natürlich“, heißt es, „mit dem römischen Recht in keine Vergleichung setzen; die Albernheit roher und ungebildeter Köpfe eines finsteren Zeitalters muß neben der Weisheit der größten und erhabensten Rechtsgelehrten des alten Roms und der ganzen Welt einen sonderbaren Kontrast bilden, ja ganz und gar lächerlich und verächtlich werden“ usf. Ist dies der Geist deutscher Volkstümlichkeit, den wir in solchem Tone geehrt und lebendig sehen? Mit Hohn wird ferner angeführt, daß der Landtag vom Jahre 1515 sowie mehrere folgende bittere Beschwerden geführt über die Gelehrten, die merklich bei allen Gerichten, durch das ganze Land, mit ihren Handlungen einbrechen, so daß jetzt einer, dem Rechtens not tue, mit zehn Gulden nicht davonkomme, der vielleicht vor zwölf Jahren mit zehn Schillingen die Sache gar gerichtet hätte, und wenn hier kein Einsehen geschehe, so müsse man in jegliches Dorf mit der Zeit einen oder zwei Doktoren setzen, welche Recht sprechen. Vergebliche Beschwerden, denn „der Tod sei einmal den alten deutschen Gewohnheiten geschworen gewesen“. Ein oder zwei Doktoren sind zwar nicht in jedes württembergische Dorf gekommen, aber dafür die Schreiber; und es würde unnütz sein, zu untersuchen, ob bei diesen gleichfalls nicht alten deutschen Gewohnheiten die Bürger gewonnen haben.
Diese Schreiber nun, um die es hier eigentlich zu tun ist, definiert Herr Konsulent Griesinger als juristische und kameralistische Praktiker und setzt das Eigentümliche der württembergischen Schreiber darin, daß sie solche bloß unstudierte Praktiker seien. Daß dies aber in anderen Ländern, nämlich bis zu einem gewissen Umfange, derselbe Fall ist, ist eine bekannte und natürliche Sache, da zu einem großen Teile der Schreibereifunktionen eine Universitätsbildung wenigstens etwas Überflüssiges ist. Das Eigentümliche des württembergischen Schreiberei-Instituts zeigt sich aber nach diesem Gutachten und den Petitionen in etwas ganz anderem

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