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|549| Sache eingelassen hätten. Wenn auch das Unterhandlungskomitee dabei noch hatte bleiben wollen, die königliche Verfassung zu ignorieren, durch welche ein Teil seiner Artikel teils bereits erledigt, teils auch besser ausgeführt und entwickelt war, so war es jetzt wohl Zeit, daß die Versammlung beratschlagte, das Spezielle sich zum Bewußtsein brachte und aussprach, was sie annehmbar finde und was nicht. Aus jenem hätten sich wenigstens Präliminarartikel, und zwar einer Übereinkunft, nicht einer Unterwerfung des Königs ergeben. – Sowenig aber die sechs Artikel vorher, ehe man sie zur präliminären unbedingten Annahme vorlegte, einer Diskussion der Versammlung unterworfen wurden, ebensowenig geschah dies nach erfolgter königlicher Erklärung über jene Artikel und über den Inhalt dieser Erklärung. Dagegen verlasen drei oder vier Mitglieder wieder Aufsätze, nämlich in der Gestalt von Projekten einer Antwort auf die königliche Resolution. Die fixe Vorstellung des trockenen Wiederherstellungsprinzips der alten Verfassung begründete die Naivität, daß die Versammlung sich immer außerhalb der Sache befand und sich auch jetzt nicht mit dieser, sondern nur mit ihrer eigenen diplomatischen Art und Weise, wie geantwortet werden solle, zu schaffen machte. – Herr Dr. Cotta hatte am 1. Mai im Komitee einen die Sache betreffenden Aufsatz, der besonders die Errichtung einer ständischen Kasse anging, dann vor die Versammlung gezogen wurde und einen Aufsatz des Herrn Dr. Weishaar (Sitzung vom 27. Mai, Abt. VI, S. 38) zur Folge hatte, vorgelesen; späterhin, am 23. Juni, ließ er einen anderen folgen, worin der Gedanke entwickelt wurde, daß eine solche Kasse, wie überhaupt das sonstige Gute der alten Verfassung, nicht auf die in die Regentenrechte eingreifenden Elemente ausgedehnt und jene Kasse vielmehr auf das eingeschränkt werden solle, was der Staatskredit und die Würde der Stände erlaube. Sosehr diese Gedanken, auf die er auch späterhin wieder zurückkam, sich zur gründlichen Beratschlagung vor einem Beschluß über die königliche Erklärung eigneten, so

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