[S. 494]
|494| Reich vollends nach innen konstituiert zu haben glaubte, geschieht der Anfang, daß teils die vormals privilegierten Klassen, teils die, um Landstände zu sein, Einberufenen gemeinschaftlich erklärten, daß sie sich außerhalb der neuen Rechtsverfassung des Staates befinden und daß sie in die vom Könige gegebene Verfassung gar nicht eintreten.
Fürs erste erklären die Agnaten des königlichen Hauses (I. Abt., S. 26 ff.), daß sie sich und allen künftigen Agnaten, Erben und Erbes-Erben des königlichen Hauses die Rechte des vormaligen Zustandes ausdrücklich vorbehalten wollen. – Alsdann erklärt eine Anzahl von Standesherren, daß sie von dem Kongreß der Monarchen in Wien die Bestimmung ihrer Rechte und Verhältnisse erwarten und sich daher einer partikulär-landständischen Verfassung nicht zum voraus untergeben können; sie sagten sich daher von einer Teilnahme an den Verhandlungen los. – Überhaupt wurde in die erste Adresse der Stände die Erklärung eingeschaltet (ohne daß eben ersichtlich ist, aus welcher Bevollmächtigung), daß auch die übrigen Fürsten und Grafen und der Gesamtadel sich nur mit Vorbehalt ihrer Rechte und des Ausspruches des Kongresses einlassen können. – Diesen vorbehaltenen Rechten wird insbesondere in einer an die Stände gerichteten Beschwerdeschrift des Herrn Grafen von Waldek im Namen des hochgräflich-limpurgischen Hauses (VI. Abt., S. 91 ff.) ein auffallend weiter Sinn gegeben. Es heißt daselbst S. 93, daß dieses hochgräfliche Haus die Abdikation des römischen Kaisers nie angenommen habe (eine Abdikation, welche sonst von allen Potentaten Europas angenommen worden ist) und (S. 97) nach Aufhebung des Rheinbundes in den rechtlichen Besitz aller seiner früheren Rechtszuständigkeiten getreten sei, und es fehle bis auf diesen Augenblick nur widerrechtlich der wirkliche Besitz derselben; – d. h. mit anderen Worten, es wird sich hiermit von der rechtlichen Einverleibung in den württembergischen Staat und von dem Untertänigkeitsverhältnis zu demselben förmlich losgesagt und sogar hinzugefügt, daß der Herr

Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.