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|528| habe nehmen können, daß die alte wieder in Wirklichkeit treten sollte. Zugleich verlangte sie, daß der König zu Verordnungen, welche er während des Beisammenseins der Versammlung ergehen ließ, ihre Beratung und Bewilligung einholen lassen sollte; somit verlangte sie, als wirkliche alte Landstände Rechte auszuüben. So ernannte sie sich auch keinen Vizepräsidenten aus dem Grunde, weil diese Stelle kein Institut der altwürttembergischen Landständeversammlung sei, ließ sich aber die Präsidenz des Herrn Fürsten von Hohenlohe-Öhringen, das Mitstimmen der Standesherren, gleichfalls keine Institute der alten Verfassung, gefallen. – Für ihre einzige und simpliziter gemachte Forderung der Wiederherstellung der alten Verfassung stützte sie sich auf den bei den Wahlen und in einer Menge eingereichter Adressen ausdrücklich ausgesprochenen Willen des Volkes. – Dies ist ein großes Wort; am meisten haben sich die Repräsentanten des Volks zu hüten, dies Wort zu entweihen oder leichtsinnig zu gebrauchen. Welche Bewandtnis es mit dem Willen des neuwürttembergischen Volkes hatte, ist schon erwähnt. Auch ist angeführt, was ein Mann des Volks, der Schultheiß Reinhard, sagte, daß so viele, ja die meisten vom Volke ein zu stumpfes Gefühl für Vaterlandsliebe und Verteidigung haben. Aber abgesehen hiervon, so gehört es zum Schwersten und darum zum Größten, was man von einem Menschen sagen kann, daß er weiß, was er will. Zu Volksrepräsentanten werden nur deswegen nicht die ersten besten aus dem Volke aufgegriffen, sondern es sollen die Weisesten genommen werden, weil nicht jenes es weiß, aber sie es wissen sollen, was sein wahrhafter und wirklicher Wille, d. h. was ihm gut ist. Wie sehr verkennen sie ihre Würde und Bestimmung, wenn sie sich darüber an das laute Geschrei, vollends an ein so dürres Geschrei wie „alte Verfassung“ halten, ja gar sich auf die diesfallsigen Petitionen und Adressen stützen wollen.
Wenn sie aber in solchen Grund die Natur ihrer ganzen Bevollmächtigung setzten und sich weigerten, die königliche

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