Verhandlungen der Landstände des Königreichs Württemberg

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|484| abhängt. Dieser Beruf ist mit einer einzelnen Handlung abgelaufen, einer Handlung, die innerhalb mehrerer Jahre nur ein einziges Mal vorkommt; bei der großen Anzahl von Stimmgebenden kann von dem Einzelnen der Einfluß, den seine Stimme hat, für sehr unbedeutend angesehen werden, um so mehr, da der Deputierte, den er wählen hilft, selbst wieder nur ein Mitglied einer zahlreichen Versammlung ist, in welcher immer nur eine geringe Anzahl sich zur Evidenz einer bedeutenden Wichtigkeit bringen kann, sonst aber durch nur eine Stimme unter vielen einen ebensolchen unscheinbaren Beitrag liefert. Sosehr also psychologischerweise erwartet wird, daß das Interesse der Staatsbürger sie antreiben solle, die Stimmfähigkeit eifrigst zu suchen, für wichtig und für eine Ehre zu halten sowie sich zur Ausübung dieses Rechts zu drängen und es mit großer Umsicht wie ohne alles andere Interesse wirklich auszuüben, so zeigte dagegen auch die Erfahrung, daß der zu große Abstand zwischen der Wichtigkeit der Wirkung, die herauskommen soll, zu dem sich als äußerst geringfügig vorstehenden Einfluß des Einzelnen bald die Folge hat, daß die Stimmberechtigten gleichgültig gegen dies ihr Recht werden; und wenn die ersten Gesetze sich mit dem Ausschließen vieler Bürger vom Stimmgeben beschäftigen, werden bald gesetzliche Dispositionen nötig, die Berechtigten zu vermögen, sich zum Stimmgeben einzufinden. – Das so oft oberflächlich gebrauchte Beispiel von England von dem starken Umtrieb bei den Wahlen zum Parlament paßt auch hier nicht; denn in diesem Teile der englischen Verfassung sind gerade die Privilegien und Ungleichheiten der Berechtigung der einflußreichste Umstand, – wovon vielmehr das Gegenteil in jener atomistischen Methode liegt.

Übrigens versteht es sich von selbst, daß diese Bemerkungen gegen die abstrakten Prinzipien der Anzahl, des Vermögensquantums, des Alters nicht dahin gehen können, diesen Umständen ihre Bedeutung und ihren Einfluß benehmen zu wollen. Im Gegenteil, wenn die Berechtigung zum Stimmgeben

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