Verhandlungen der Landstände des Königreichs Württemberg

[S. 558]

|558| die sogenannten Schreiber auf die Staatsverwaltung haben, als eine allgemeine Landplage vor, und zwar sprach er es aus, daß die ehemalige württembergische ständische Verfassung es ist, in deren Innerstem dies Übel festgewurzelt sei, welche den Schreibern „ein weites Feld der Willkür Bedrückung und Beutelschneiderei einräume“ (Abt. V, S. 58). Es wurde nun ein Komitee niedergesetzt zur Verfassung eines Gutachtens mit Vorschlägen zur Verbesserung des Instituts. Als im Verlauf von sechs Wochen dieser Gegenstand nicht zur Sprache kam, wiederholte Herr von Forstner am 28. Juni seine Motion; er bemerkte dabei, daß, wenn auch manchem achtungswerten Prinzipal von Schreibern der Unfug ein Greuel sei, ein solcher ihn nicht verhindern und nur im Stillen eine Reform wünschen könne, weil er es nicht wage, das Heiligtum der alten Verfassung anzutasten, wissend, daß dies Übel tief in ihr gegründet und aufs innigste mit ihr verwebt ist. Er fügt hinzu, daß der Württemberger sich nie (d. h. auch nach Herstellung der alten Verfassung, – im Gegenteil) in seinem Schicksal erleichtert fühlen werde, solange dies Übel nicht beseitigt ist; daß dieses unerträglich und mehr als zureichend ist, den gemeinen Mann zur Verzweiflung zu bringen. Er führt als Tatsache und aus unverwerflichen Zeugnissen an, daß dieses Übel zu allen Zeiten die so häufigen Auswanderungen der Altwürttemberger ins Ausland bewirkt hat – Auswanderungen, die sowohl im größten Flor der ehemaligen ständischen Verfassung als zur Regierungszeit der verschiedensten württembergischen Regenten stattgehabt haben. Was konnte [sie], ruft er ferner aus, anders dazu bewegen als die Verfassung? Was sprach sich in derselben so unerträglich aus? Was brachte sie bei dieser Verfassung in Verzweiflung? Nichts anderes als der Druck des Schreiberstandes. Und die Verfassung war es, welche diesen Stand berechtigte, den Untertan zu drangsalieren usf. – Er führt bei fernerer Erneuerung seiner Motion (Abt. XVI, S. 84) aus dem Gutachten eines vormaligen württembergischen Regierungspräsidenten von Gemmingen

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