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|464| wird, hier nicht als Gedanken eines Schriftstellers etwa mit den Gedanken eines anderen verglichen, sondern eine deutsche Regierung und ein deutsches Volk in der geistigen Arbeit um diese Gegenstände begriffen und die Gedanken in der Wiedergeburt einer Wirklichkeit beschäftigt.
Die Zeit hatte für Württemberg eine neue Aufgabe und die Forderung ihrer Lösung herbeigeführt, die Aufgabe, die württembergischen Lande zu einem Staate zu errichten. Nachdem der Unsinn der Einrichtung, welcher Deutsches Reich genannt und wohl am richtigsten von einem wenigstens geistreichen Geschichtsschreiber als die Konstituierung der Anarchie bezeichnet worden ist, endlich sein verdientes und ihm auch in der äußeren Art und Weise gemäßes schimpfliches Ende erreicht hatte, erhielt das vormalige Württemberg nicht nur eine Vergrößerung um mehr als das Doppelte gegen seinen vorherigen Bestand, sondern dieses Ganze, dessen Teile vorher deutsche Reichslehen, der Teil, der das Herzogtum ausgemacht hatte, auch ein böhmisches Afterlehen gewesen war, warf diese Unterordnung ab, trat mit der königlichen Würde des Fürsten in die Souveränität über und in die Stellung eines Staates, – eines von den wirklichen deutschen Reichen, die den Platz des Undings einnehmen, das nur noch den leeren Namen eines Reichs geführt hatte.
Solche Epochen sind höchst selten, ebenso selten die Individuen, welchen das Schicksal das ausgezeichnete Los zuteilte, Staaten zu stiften. Das Geschichtliche dieser Wenigen verliert sich meist in eine graue Vorzeit und in einen Zustand von wilden, wenigstens noch wenig gebildeten Sitten, wo nach außen zwar ein Staat geworden, die innere Einrichtung aber in einfachen Gewohnheiten des Volks und in dem Charakter des Chefs lag. Die geschichtliche Entstehung gegliederter Verfassungen ist durch eine lange Reihe von Jahrhunderten ausgedehnt; den wenigen Hauptzügen, die zugrunde lagen, gab das Bedürfnis des Augenblicks, Not und Gewalt der Umstände jedesmal an irgendeinem einzelnen Punkte

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