Verhandlungen der Landstände des Königreichs Württemberg

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|501| diesem Lande, das entfernter von der Einwirkung des Reichs lag, die Stände selbst Truppen gegen ihren Fürsten warben, mit ausländischen Mächten Traktate schlossen und deren Armeen ins Land riefen und sie besoldeten. Es gibt in dieser Rücksicht nicht leicht eine lehrreichere Geschichte als die vortreffliche von Wiarda verfaßte Geschichte von Ostfriesland2); wir sehen darin ein zusammenhängendes Gemälde der schmählichsten, widrigsten und zerstörendsten Zerrüttung, die aus dem Verhältnisse vom Fürsten und von Landständen hervorging, in deren Händen sich Rechte befanden, die der Souveränität zustehen. In größeren Zügen ist dergleichen übrigens z. B. in Frankreichs, Englands Geschichte vorhanden, ehe diese Länder ihre Bildung zu Staaten vollendet hatten, um Polens nicht zu erwähnen, nur daß diese Geschichten auch von der ekelhaften Seite, nämlich dem vollständigen Rechts- und Papierformalismus des deutschen Landes, mehr befreit sind.

2) Werkausgabe: Tilemann Dothias Wiarda, Ostfriesische Geschichte, 10 Bde., Aurich 1791-1814

Dem genannten Geschichtsschreiber waren die Archive der ostfriesischen Landstände, bei denen er selbst in Diensten steht und auf deren Auftrag er sein Werk schrieb, geöffnet. Die württembergischen Landstände haben eine solche Geschichte nicht veranlaßt; den berühmten Moser3), der dazu befähigt, der auch ihr Konsulent war, haben sie aus ihrer Mitte vertrieben. Doch unter anderen Einzelheiten, die dem Publikum vorliegen, zeichnet sich eine Broschüre aus, die in eine Seite des berührten Gegenstandes, in die unabhängige ständische Kassenverwaltung während einer Periode wenigstens Blicke tun läßt und unter dem Titel erschienen ist: Die Verwaltung der württembergischen Landeskasse durch die vormaligen, nun kassierten Ausschüsse der württembergischen Landstandschaft; aus landschaftlichen Rechnungen, Akten und Urkunden gezogen (ohne Druckort) 1799. Die Landesversammlung, welche im Jahre 1796 nach etwa 25

3) Werkausgabe: Johann Jakob Moser, 1701-1785, Staatsrechtler

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