Verhandlungen der Landstände des Königreichs Württemberg

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|590| Adressen von dem vorigen Stil und Breite überdrüssig gewesen, und ein ohne Bitterkeit, Rechthaberei und Verunglimpfungen der königlichen Absichten verfaßter schlichter Entwurf des Herrn Dr. Weishaar zu einer Adresse wurde von der Versammlung mit 57 gegen 49 Stimmen in der Sitzung vom 23. November angenommen. Darin wird mit Bezeugung der Beruhigung und des Danks anerkannt, daß die Hindernisse zu einer Vereinigung gehoben seien, und die Ernennung der Bevollmächtigten der Stände zu Vergleichsverhandlungen wird angezeigt. – Herr Bolley bemühte sich nach diesem gefaßten Beschluß in der folgenden Sitzung, noch während die Stimmzettel zur Wahl der Unterhandlungskommissarien übergeben wurden, durch Vortrag seiner Bedenklichkeiten noch die Einschaltung einiger Verwahrungen in die Adresse durchzusetzen, durch deren gar zu große diplomatische Feinheit die Stände ihrem bisherigen Charakter nicht treu geblieben seien; – in der Tat stach das Schlichte, Offene und Einfache derselben gegen den entgegengesetzten Charakter der bisherigen sehr ab. – Die Versammlung blieb jedoch bei ihrem Beschlusse.

In der Instruktion der ständischen Kommissarien sollte als der Zweck aufgenommen werden, daß ein bloß akzessorischer Rezeß zustande komme; dies ward verworfen, jedoch dagegen von Herrn Bolley noch der feine Zusatzartikel durchgesetzt (XVI. Abt., S. 47), daß die ständischen Kommissarien eine schickliche Gelegenheit ergreifen sollen, über den Hauptzweck des Vertrags im Sinne der früheren Eingaben bestimmt sich zu erklären; – in diesen war, wie oben angeführt, ein Vergleich auf solchen Rezeß beschränkt. Die

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