Verhandlungen der Landstände des Königreichs Württemberg

[S. 506]

|506| wollte, – oder wie ein Gutsbesitzer, dem eine wohltätige Überschwemmung den Sandboden, den er besaß, mit fruchtbarer Dammerde überzogen hätte und der sein Feld auf dieselbe Weise beackern und bewirtschaften wollte wie vorher.

Man sieht in der Art, wie sich die in Württemberg berufenen Landstände gehalten, gerade das Widerspiel von dem, was vor 25 Jahren in einem benachbarten Reiche begann und was damals in allen Geistern wiedergeklungen hat, daß nämlich in einer Staatsverfassung nichts als gültig anerkannt werden solle, als was nach dem Recht der Vernunft anzuerkennen sei. Man konnte die Besorgnis haben, daß der Sauerteig der revolutionären Grundsätze jener Zeit, der abstrakten Gedanken von Freiheit, in Deutschland noch nicht ausgegoren und verdaut sei und Ständeversammlungen sich die Gelegenheit nehmen würden, ähnliche Versuche zu machen und Verwirrungen und Gefahren herbeizuführen. Württemberg hat das allerdings auch bis auf diesen Grad tröstliche Beispiel gegeben, daß solcher böse Geist nicht mehr spuke, zugleich aber auch, daß die ungeheure Erfahrung, die in Frankreich und außer Frankreich, in Deutschland so gut als dort gemacht worden ist, für diese Landstände verloren war, – die Erfahrung nämlich, daß das Extrem des steifen Beharrens auf dem positiven Staatsrechte eines verschwundenen Zustandes und das entgegengesetzte Extrem einer abstrakten Theorie und eines seichten Geschwätzes gleichmäßig die Verschanzungen der Eigensucht und die Quellen des Unglücks in jenem Lande und außer demselben gewesen sind. – Die württembergischen Landstände haben auf dem Standpunkte wieder anfangen wollen, worauf die vormaligen Landstände sich befanden; sie haben sich auf den Inhalt der königlichen Verfassungsurkunde nicht eingelassen und nicht gefragt und zu beweisen gesucht, was und daß etwas vernünftiges Recht sei, sondern sind schlechthin bei dem Formalismus beharrt, ein altes positives Recht zu fordern auf dem Grund, daß es positiv und vertragsmäßig gewesen sei. Man mußte den Beginn der Französischen Revolution

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