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|593| teils auf diese. Zu jenen gehörten unter anderen zum Teil partikuläre Weiterungen in betreff der Standesherren; es ist schon vorhin berührt worden, daß nicht wohl abzusehen ist, wie noch jetzt eine deutsche ständische Versammlung in Wirksamkeit treten soll, wenn diese Verhältnisse nicht vorher bestimmt sind. Wenn eine solche Versammlung selbst, wie es hier anfangs erschien, als Mittel gebraucht werden soll, die Ansprüche dieses Standes erst geltend zu machen, so zeigen sich eben damit die Stände als noch nicht organisiert. – Unter den übrigen, hier auch schon wegen ihres geringen Interesses zu übergehenden Angelegenheiten – das Institut des Schreiberunfugs ist oben betrachtet worden – machte insbesondere die königliche Ausschreibung und Beitreibung der Jahressteuern große Bewegung. Auch hatte der König am 20. Oktober 1815 angefangen, den Ständen manche in den Berichten der Ministerien enthaltenen Erläuterungen und Berichtigungen dessen, was sie in ihrem Beschwerdenaufsatz vorgetragen, auch einige dadurch veranlaßte abändernde Bestimmungen zugehen zu lassen. In den Erläuterungen wurde die Seichtigkeit mancher im genannten Aufsatze vorgetragener Ansichten aufgezeigt. Die Versammlung bestellte nachher ein Komitee über diese Gegenstände, aber löste es später wie ihre meisten Komitees auf, ohne daß die Sachen weiter behandelt wurden. Die sämtlichen nicht im Unterhandlungskomitee begriffenen Mitglieder wurden den 29. Februar in ein großes Komitee von mehreren Sektionen vereinigt, welche die Beschwerden und allgemeinen Materien unter sich verteilen und besonders bearbeiten sollten. – Es ist aber von den Arbeiten dieser Sektionen eben nichts zum Vorschein gekommen. Wäre es durch ihre Arbeiten zu einer wirksamen Verhandlung mit dem Ministerium gekommen, so wäre geschehen, was schon früher verworfen war, nämlich ein Einlassen auf die Beschwerden.
Bei laufenden Gegenständen, wie die Ausschreibung und Beitreibung der Jahressteuern und anderen, kam der Anlauf den die Versammlung von Zeit zu Zeit zu nehmen sich getrieben

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