[S. 513]
Wichtiger ist jedoch, daß einem Hauptbeschlusse nicht bloß zwei, die Materie beinahe nicht berührende Vorträge hätten vorangehen müssen, daß überhaupt die Einmütigkeit des Beschlusses, statt für einen Vorzug gelten zu können, vielmehr der Versammlung zum größten Vorwurf und Tadel gereichen mußte. Man sieht eine Ständeversammlung wohl der großen Mehrheit nach über ihren Beschluß schon zum voraus einverstanden und die Sache im stillen abgemacht. Ein anderer Teil zeigt späterhin wohl zum Teil eine Opposition, vornehmlich aber zeigt er gänzliche Gleichgültigkeit gegen den Nerv des Beschlusses, nämlich gegen die alte Verfassung; dieser Teil macht für sich weder einen Anspruch auf das formelle Recht noch auf den Inhalt derselben, sondern will nur eine gute und daher vielmehr eine bessere Verfassung als die altwürttembergische. – Man sieht daher eine in ihrem Verhältnisse noch neue Versammlung, welche von der Unkenntnis ihrer Bestandteile, der Ungewißheit dessen, was werden soll, der Ungewohntheit und Ungeübtheit zur Zurückhaltung und Stummheit gebracht ist und welcher die Geschrobenheit und versteckende Entschiedenheit einiger Mitglieder imponiert. Wenn die Versammlung ihre Stellung und Begriff klarer und mutiger erfaßt hätte, so hätte sie vielmehr die größte Offenheit und Ausführlichkeit zu ihrem Gesetze machen und, statt stumm zu sein, es für das Größte halten müssen, da es ihr eingeräumt worden, das Wort zu haben. Wäre die Einmütigkeit auch der wirklichen Intention nach vorhanden gewesen oder aus Einschüchterung und Mangel an Selbstzutrauen hervorgegangen, so mußte sie in allen Fällen es sich selbst zur Pflicht machen, wenn man es so nennen will, einen Advocatum Diaboli zu erwählen – und dieser Name scheint nicht zu unpassend in Betracht der bewiesenen Animosität gegen die königliche Konstitution -, sie mußte von amtswegen alle Gründe, welche sich für die Annahme der königlichen Verfassung ergeben konnten, selbst entwickeln und ins hellste Licht setzen lassen und dann ebenso eine unumwundene Angabe ihrer wirklichen Meinung

Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.