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|550| waren die Folgen nur diese, daß drei Wochen nachher und zugleich lange nach bewerkstelligter Antwort auf die königlichen Resolutionen Herr Amtsschreiber Bolley und wieder acht Tage später Herr Dr. Weishaar Aufsätze gegen die Ideen des Herrn Dr. Cotta vorlasen. Zu einer Abstimmung über die Sache selbst kam es gar nicht. – Von dem, was Herr Bolley, wie er es nannte, niedergeschrieben und dessen Vorlesen, wie das Protokoll (Abt. IX, S. 114) angibt, von der Versammlung mit lebhaftem Danke aufgenommen wurde, kann dies ausgehoben werden, daß er darin auf das bekannte Werk des Herrn Staatsministers von Wangenheim, Idee der Staatsverfassung, Rücksicht nahm und (IX. Abt., S. 124) ihm die Gerechtigkeit widerfahren läßt, „daß die Rechte des Volks, namentlich der Württemberger, an dem edlen Verfasser einen so warmen Verteidiger gefunden haben“. – Auch dies mag noch daraus angeführt werden, daß der Herr Verfasser in Beziehung auf eine landständische Disposition über die Steuerkasse versichert (ebenda S. 135), [daß,] „wenn hohe Staatszwecke in außerordentlichen Fällen die schnelle Beischaffung von Geldern fordern, die Stände, das Wichtigste im Auge habend, gewiß nie Anstand nehmen werden, den Landesherrn nach Kräften zu unterstützen“. – Dies Gewiß ist sehr naiv; in solcher Versicherung sollte die Garantie für den Staat liegen, daß es ihm nicht gefährlich sei, zwei unabhängige Regierungsgewalten zu konstituieren. Dies Gewiß ist um so naiver, da sich fragen ließ, welcher Staatszweck wichtiger, welcher Fall außerordentlicher sein konnte als der Moment von Napoleons Wiedererscheinung in Frankreich? Wie soeben, wenige Wochen ehe Herr Bolley seinen Aufsatz und diese seine Versicherung verlas, die württembergische Ständeversammlung ihren Landesherrn nach Kräften unterstützt und sich an die Sache Deutschlands und Europas angeschlossen hatte, haben wir gesehen.
Eine umfassendere Veranlassung, sich in die vorliegenden Artikel einzulassen, ward der Versammlung durch den schon einige Male angeführten, mutvollen, beredten, in Gedanken

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