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|529| Bevollmächtigung anzuerkennen, so gaben sie sich eine aus dem Staatsorganismus tretende, der Regierung als selbständige Macht gegenüberstehende Stellung, deren Basis, wenn nicht schon das Gift eines revolutionären Prinzips darin ist, wenigstens nahe daran streift. Nach dieser Stellung nannte die Ständeversammlung ihre Verhandlungen mit der Regierung Unterhandlungen, – es waren Noten, welche sie mit derselben wechselte; sie nannte ihr Eingeben von Adressen an das Ministerium einen diplomatischen Weg (Abt. VIII, S. 81) – einen Weg, den nur souveräne Staaten gegeneinander betreten. Die Lage, in welcher sich die Regierung durch die Not des Augenblicks und selbst durch die Spannung befand, die durch das Beisammensein einer solchen Ständeversammlung unter solchen Umständen verursacht wurde, – außerdem der Umstand, daß der König sein selbständig angefangenes Werk wohl nicht sobald wieder abbrechen mochte, mögen das Ihrige beigetragen haben; aber immer ist auch die Mäßigung des Königs anzuerkennen, das Unförmliche und Anmaßende eines solchen Verhältnisses zu übersehen, sich auf diese Weise mit der Versammlung einzulassen und, obgleich sie es verschmähte, die Landstände seines Reichs zu sein, doch sie fortwährend als solche zu behandeln.
Soviel über die Förmlichkeit des Verhältnisses, in welches sich die Landstände setzten. Um aber das Wesentliche desselben näher zu betrachten, so läßt sich bemerken, daß sie, nachdem ihnen der König seine Konstitution bekanntgemacht, dreierlei tun konnten: entweder sich weigern, sie ungeprüft als verbindlich gelten zu lassen, daher in eine Untersuchung über sie eingehen und erst nach dem Ergebnis derselben sich erklären; zweitens sie annehmen, aber sich vorbehalten, das noch Vermißte und Unentwickelte zu bearbeiten und demgemäße Gesetzesvorschläge zu veranlassen; oder drittens die königliche Verfassung unbesehen verwerfen, ihrerseits eine hervorbringen und vom Könige die Annahme derselben fordern. – Die Forderung kann nicht bloß billig, sondern absolut gerecht scheinen, daß ein Volk die

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