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|490| gesehen hat, daß es nicht vorhanden gewesen, abgesehen von der Unmöglichkeit, eine Finanzverfassung auf einmal auf andere Prinzipien zu basieren, konnten die württembergischen Landstände sich diesen Artikel aus Dankbarkeit gegen den Fürsten gefallen lassen, der der erste und bis jetzt, nach drittehalb Jahren, fast der einzige gewesen, der seinem Lande eine solche offene und liberale Verfassung gegeben, – gegen einen Fürsten, gegen den, wie Herr Graf von Waldek in der ersten Rede, die von seiten der Ständeversammlung die Sitzungen eröffnete, gleich zu Anfang (Verh. II. Abt., S. 3) sagt, alle Stände des Landes, alle Provinzen des Reichs in Gefühlen der Dankbarkeit über dessen Entschluß der Herstellung einer Konstitution wetteiferten, – gegen einen Fürsten, welchem Herr Graf von Waldek das Lob zu erteilen fortfährt (ebendaselbst):
„daß derselbe Württemberg in allen Stürmen der letzten Jahrzehnte mit seltener Stärke geleitet“ („seltene Eigenschaften“, heißt es im Verfolg der Rede (Verh. II. Abt., S. 4), „haben von jeher die Regenten Württembergs ausgezeichnet“; für dieses unbestimmte Wort gibt die weitere historische Ausführung daselbst bei ihnen, außer bei Herzog Christoph, die nähere Bedeutung herrischer Willkür oder Schwäche des Charakters) –
das Lob, „daß derselbe Württemberg eine beträchtliche Ausdehnung gegeben“ (nämlich durch die sogenannte Mediatisierung deutscher vorher reichsunmittelbarer Stände – eine Ausdehnung, welche Herr Graf von Waldek (VI. Abt., S. 93) als einen widerrechtlichen Zustand, eine Beeinträchtigung der Rechte der Standesherren und ihrer ihnen von Gott anvertrauten Untertanen, als eine Ausdehnung charakterisiert, welcher sich die, durch deren Einverleibung sie statthatte, nur deswegen nicht entziehen konnten, weil sie der Gewalt weichen mußten) –
das Lob, „daß derselbe nun keinen Augenblick verliere, um die seinem Willen fremden Folgen der Umstände des Jahres 1806, nämlich die Aufhebung der von Seinen Erlauchten

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