Verhandlungen der Landstände des Königreichs Württemberg

[S. 546]

|546| Rücksicht sei. In den Verhandlungen dieser Ständeversammlung wird der Empfindung gegen einen Gehaltsbezug, überhaupt einer Anregung dieses sowie anderer wichtiger Gegenstände gar nicht erwähnt, – gleichsam als ob es sich von selbst verstünde, daß die Deputierten besoldet werden, wenigstens, wie einmal vorkommt, daß sie ihre Kosten ersetzt erhalten. – Jener Vorwurf ist, wenn Referent sich recht entsinnt, auch öffentlich nicht ausgeblieben. – Aber die krauseste Forderung, die eine Ständeversammlung machen konnte, war, daß sie noch einen Ausschuß mit besonderen Besoldungen und mit Pensionen sollte ernennen können und vollends, um ja die Unfähigkeit und Faulheit der Ausschußmitglieder im voraus zu legitimieren, wie vormals Konsulentenstellen sollte hinzufügen und vergeben dürfen.

Es hilft nichts, daß die Führer der Stände für den Ausschuß, zu dessen Mitgliedern sie als die qualifiziertesten erscheinen mochten, nicht auf den ganzen Zustand und das Recht der vormaligen geheimen Truhe Anspruch machten. Mit der Besoldung von Ausschußmitgliedern, vollends mit der Pensionserteilung an solche, die, wie es im Entwurf der zu erneuernden württembergischen Verfassung heißt, „sich ganz dem Dienste des Vaterlandes hingegeben und die Bestimmung erhalten hätten, in Stuttgart zu wohnen (welche Hingebung!), aber bei der alle drei Jahre zu geschehenden Erneuerung des Ausschusses nicht von neuem ernannt würden“, denen „wegen des dem Vaterlande gebrachten ‚Opfers‘ bis zu ihrer Wiederanstellung eine jährliche Entschädigung bezahlt werden sollte“, – hiermit würde ein Zustand wieder herbeigeführt, dessen Abschaffung zwar etwa nicht die Ausschußmitglieder selbst oder die, die Aussicht haben konnten, dazu gewählt zu werden, aber wohl Stände und vornehmlich das Volk für den größten Schritt zu einer freien und volksmäßigen Verfassung und für die größte Wohltat ansehen mußten, die die neuere Zeit herbeigebracht hat. – Von gleichem oder selbst größerem Einflusse ist der Umstand, daß durch solchen bleibenden Ausschuß das Allerwichtigste, die

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