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|541| verstanden, daß es in diesem Sinne seine Tätigkeit begonnen und sich de facto mit Ausschließung der Versammlung selbst der Unterhandlungen ganz bemächtigt hatte. Auf die Bemerkung eines Mitglieds in der Versammlung am 28. April, daß die Verhältnisse des Komitees bestimmter auszusprechen seien, versicherte Herr Amtsschreiber Bolley, eines der tätigsten Mitglieder des Komitees, daß dasselbe keine gefährlichen Schritte tun und da, wo es nötig sei, mit der Ständeversammlung kommunizieren werde; bei Unterhandlungen müßten gewisse Dinge geheim gehalten werden. Auf diese Versicherung übertrug die Versammlung dem Komitee förmlich die Leitung der Unterhandlungen salva ratificatione der Versammlung sowie die Instruierung der Kommissarien. – Die eigentliche Tätigkeit der Versammlung, das Geschäft in Beziehung auf die Verfassungsangelegenheit, war hiermit auf das Komitee übergegangen. Es wird nun erwähnt, daß Zusammentritte der ständischen Kommissarien mit den königlichen stattgehabt haben; vom 28. April an, wo eine, aber nicht im Druck bekannt gemachte Relation über diese Verhandlungen, und vom 2. Mai an, wo eine ebenfalls nicht abgedruckte Note des Komitees an die Kommissarien verlesen wird, erfährt man von diesem Unterhandlungsgeschäfte nichts mehr bis zum 29. Mai, wo Herr Dr. Cotta (VI. Abt., S. 79) im Namen der ständischen Kommissarien eine ihnen an demselben Tage mitgeteilte königliche Entschließung in betreff von sechs Gegenständen der Verfassung der Versammlung vorlegt. Erst aus der in vielen Rücksichten bemerkenswerten Rede des Herrn Gleich von Aalen vom 23. Juni (VII. Abt., S. 81) erfährt man etwas Näheres von dem Geiste und dem Benehmen des Komitees. Man ersieht nämlich daraus, daß dasselbe sich in eine Entwicklung und Arbeit über die Sache gar nicht eingelassen, sondern kurzweg sechs Punkte, welche, wie Herr Gleich richtig bemerkt, teils aus der alten württembergischen Verfassung, teils aus der königlichen Konstitution genommen waren, Verfassungsbruchstücke, als Präliminarartikel aufgestellt hatte. – Als die

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