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|520| Schwierigkeiten und Aufschub leiden könnten; sie wünschte ein allgemeines Aufgebot. Ein beigelegter Bericht des Schultheißen Reinhard von Obereßlingen ist als eine „kräftige Erklärung“ gleichfalls (II. Abt., S. 50) abgedruckt; er besagt: „Der Versuch, Freiwillige zu Feldwebeln zu erhalten, scheint vergebens zu sein bei den ausgedienten Soldaten. Die Menschen haben, so wie viele oder die meisten vom Volk, ein zu stumpfes Gefühl für Vaterlandsliebe und Verteidigung. Alles soll die Waffen ergreifen, was gesund ist, vom 18. bis 40. Jahr. Wenn die Schwaben in Masse aufgeboten werden, so gehen sie und schlagen mit Kraft, wenn sie aber freien Willen haben, so geschieht nichts!!“ – Diesem Schultheißen, indem er so von seinem Volke, unter dem er mitten drinnen steht, spricht, hat die Ständeversammlung wohl nicht den Vorwurf von Volksverleumdung – ein in unseren Tagen beliebt gewordener Ausdruck – machen wollen, als sie seinem Berichte die Auszeichnung, ihn abdrucken zu lassen, und den Titel einer kräftigen Erklärung gab.
Die Ständeversammlung hatte sich nun aber für diese wie für ihre anderen Angelegenheiten bereits dadurch Fesseln angelegt, daß sie annahm, Anträge und Vorschläge, die sie mache, könnten ihr für eine Ausübung des in der königlichen Konstitution ihr zugestandenen Petitionsrechts und, als Konsequenz hiervon, für eine faktische Anerkennung dieser Konstitution ausgelegt werden. Als ob das Beisammensein der Ständeversammlung auf den Grund dieser Verfassung nicht schon ein ganz förmliches Faktum gewesen wäre und als ob die Repräsentanten eines Volks, die unter solchen Umständen, unter welchem Titel, Form und Bevollmächtigung es sei, versammelt sind, nicht alle anderen Rücksichten, insbesondere die Furcht vor Konsequenzenmacherei verbannen und allein kräftig für die Rettung ihres Volkes denken und handeln mußten!
Die Versammlung ließ anfangs jene eingelaufenen Adressen ablesen und legte sie ad acta. Von der allgemeinen Landesbewaffnung wurde wohl ziemlich unzeitig als ein Verdienst

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