Verhandlungen der Landstände des Königreichs Württemberg

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|479| bleiben, – wovon ebendaselbst mehrere Beispiele angeführt werden.

Bei dem Verhältnisse dieser Ministerialen nun fielen wenigstens, wenn auch sonst eine Vasallenschaft und selbst etwas von einer Hörigkeit darin liegt, die anderen Umstände weg, wonach man sie nur für das Interesse des Fürsten, gegen das Volk zu sein, in dem Sinne glauben konnte, in welchem man fürstliche Diener späterhin ungefähr für fürstliche Bediente und für eine vom Volke ausgeschlossene Klasse nahm. Diese letztere Stellung hatten sie insofern, als die Einkünfte, welche sie einzuziehen und zu verrechnen, wie auch die richterliche und polizeiliche Gewalt, die sie im Namen des Fürsten auszuüben hatten, mehr für Rechte eines Privatbesitzes und der Privatgewalt eines Dritten gegen die Bürger galten als für Staatseinkünfte und Staatspflichten. Aber wie der Domanialbesitz und die Familienfideikommisse der fürstlichen Familien sich so in späteren Zeiten immer mehr dem Charakter vom Staatsvermögen genähert und die vogteilichen und anderen Rechte über untertänige und hörige Leute in den vernünftigeren Charakter von Staatspflicht und Staatsgewalt überzugehen angefangen haben, so sind die fürstlichen Diener auch über die Abhängigkeit ihrer Besoldungen von der Willkür hinaus zu Rechten in ihren Ämtern und zu der Würde von Staatsdienern gekommen. Dieser Übergang von Verwaltung eines Privatbesitzes in Verwaltung von Staatsrechten ist einer der wichtigsten, welcher durch die Zeit eingeleitet worden und der auch das Verhältnis der Beamten nicht mehr in der Bestimmung gelassen hat, welche zur Zeit der vormaligen württembergischen Verfassung statthatte; – es ist eine der Veränderungen, welche dann mit dem allgemeinen Übergange eines nicht souveränen Fürstentums in einen Staat sich befestigt und vollendet hat. – Da das positive Staatsrecht, welches die ständische Versammlung sich vornehmlich zur Basis ihrer Ansprüche machte, die Geschichte zu seiner Basis hat, so kann die allgemeine Bemerkung hier angefügt werden, daß es gerade die Geschichte

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