Verhandlungen der Landstände des Königreichs Württemberg

[S. 483]

|483| die Ritter, die freien Leute, Klöster, die Herren wie die Handel- und Gewerbetreibenden sich gegen diesen Zustand der Zerrüttung in Genossenschaften und Korporationen bildeten, welche sich dann so lange aneinander abrieben, bis sie ein leidliches Nebeneinanderbestehen fanden. Weil dabei die oberste Staatsgewalt, in deren Ohnmacht gerade das Bedürfnis jener Korporationen lag, etwas so Loses war, so bildeten diese partiellen Gemeinwesen ihre Verbindungsweisen desto fester, genauer, ja selbst peinlich bis zu einem ganz einengenden Formalismus und Zunftgeist aus, der durch seinen Aristokratismus der Ausbildung der Staatsgewalt hinderlich und gefährlich wurde. Nachdem in den neuesten Zeiten die Ausbildung der oberen Staatsgewalten sich vervollkommnet hat, sind jene untergeordneten Zunftkreise und Gemeinheiten aufgelöst oder ihnen wenigstens ihre politische Stelle und Beziehung auf das innere Staatsrecht genommen worden. Es wäre aber nun wohl wieder Zeit, wie man bisher vornehmlich in den Kreisen der höheren Staatsbehörden organisiert hat, auch die unteren Sphären wieder zu einer politischen Ordnung und Ehre zurückzubringen und sie, gereinigt von Privilegien und Unrechten, in den Staat als eine organische Bildung einzufügen. Ein lebendiger Zusammenhang ist nur in einem gegliederten Ganzen, dessen Teile selbst besondere, untergeordnete Kreise bilden. Um aber ein solches zu erhalten, müssen endlich die französischen Abstraktionen von bloßer Anzahl und Vermögensquantum verlassen, wenigstens nicht mehr zur Hauptbestimmung gemacht und vornehin als die einzigen Bedingungen einer der wichtigsten politischen Funktionen gestellt werden. Solche atomistische Prinzipien sind wie in der Wissenschaft so im Politischen das Tötende für allen vernünftigen Begriff, Gliederung und Lebendigkeit.

Es kann noch daran zu erinnern sein, daß die Ausübung eines solchen ganz vereinzelten Berufs, wie der ist, ein Wähler zu sein, leicht in kurzem sein Interesse verliert, überhaupt von der zufälligen Gesinnung und augenblicklichem Belieben

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