Verhandlungen der Landstände des Königreichs Württemberg

[S. 545]

|545| insofern aber überflüssig sein, als sich in der oben S. 495 angeführten Broschüre, Die Verwaltung der württembergischen Landeskasse, Beispiele ergeben, daß der engere Ausschuß, der die Verwaltung der Kasse und das Recht, den größeren Ausschuß einzuberufen, hatte, demselben Geldentschädigungen dekretierte und bezahlen ließ, dafür, daß er denselben nicht einberufen hatte; er wußte also eine Kostenvermehrung hervorzubringen, ohne daß Geschäfte vorhanden waren und ohne daß Sitzungen gehalten wurden. – Erst vor kurzem ist es im Publikum bekannt geworden, daß die Ständeversammlung, deren Verhandlungen hier betrachtet werden, den Staat 260 000 Fl. gekostet hat. In den vorliegenden gedruckten Protokollen wird zwar einige Male erwähnt, daß über die Gehälter der ständischen Mitglieder und sonstige Unkosten referiert, auch ein Komitee darüber in Tätigkeit war; es bleibt aber in den gedruckten Protokollen immer nur bei diesen Anzeigen, ohne daß der Inhalt der Berichte oder Beschlüsse angegeben, ohne daß irgendwo Summen namhaft gemacht waren. Gerade diesen Gegenstand mußte eine Ständeversammlung am allerwenigsten mit Geheimtun behandeln, sondern ihm vielmehr mit aller Offenheit Publizität geben, wenn sie einmal für ihre Arbeiten oder wenigstens für ihr Beisammensein Geldbezahlung annahm. Diesen Artikel der königlichen Verfassung, sosehr sie die anderen ignorierte, hatte sie wenigstens utiliter akzeptiert. – Es ist schon für sich in hohem Grade mißliebig, wenn landständische Mitglieder Besoldungen oder Diäten beziehen; es ist dies ein Umstand von der höchsten Wichtigkeit, er ändert etwas Wesentliches in dem Charakter und der Stellung einer Volksrepräsentation; er gehört auch unter diejenigen, wodurch von selbst dem Eigentume bei den Wahlen das Übergewicht gegeben wird, außerdem daß er sonst mit der Ehre einer solchen Versammlung aufs engste zusammenhängt. Landstände können, im Falle sie besoldet sind, nie dem Verdachte oder Vorwurfe entgehen, daß, obzwar nicht allen, doch vielen oder einigen Mitgliedern ein solcher Bezug eine

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