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|552| welche es nicht wären, sondern nur dergleichen, welche Aufsätze sie ihrer Beantwortung beilegen, welchen Titel sie ihnen geben wolle, und solche Formalien, in einigen Sitzungen. Am 26. Juni, vier Wochen nach Empfang der königlichen Entschließung, hatte sie endlich ihre Erwiderung fertig (VIII. Abt., S. 58 ff.). Auch bestand diese nicht in einer Gegeninstruktion ihrer Unterhandlungsbevollmächtigten, sondern in einer Adresse an den König. Die Versammlung fiel somit in den alten Weg ihres Libellierens zurück, der bisher zu nichts geführt hatte und an dessen Stelle deswegen der Weg mündlicher Unterhandlungen mit königlichen Kommissarien hatte treten sollen.
Die Adresse selbst ist, ohne die Nachgiebigkeit des Königs zu berühren, nur mit den Ausdrücken von gänzlicher Täuschung ihrer Hoffnungen, von ihrem namenlosen Schmerz und Bestürzung, von ihrer unmöglich gewissenhaften Überzeugung, mit dem Selbstrühmen von ihrer Wahrheitsliebe, der jede unreine Triebfeder, jede selbstsüchtige Absicht fremd sei, von dem Zeugnisse ihres Gewissens vor Gott, vor dessen Richterstuhl sie einst werden gefordert werden, und dergleichen Pathos angefüllt. In Ansehung der Sache war die Antwort ganz einfach und naiv diese, daß die königliche Resolution sich mit dem Prinzip der Stände nicht vereinigen lasse. Der pathetische Schluß der Adresse ist, daß sie den König bitten, ja beschwören, bei Gott, bei allem was heilig, was ehrwürdig ist, bei dem Glücke seiner eigenen Durchlauchtigsten Familie, daß er die Herstellung des früheren Rechtszustandes nicht länger verweigern möge. Herr Gleich hatte in seinen Vortrag kein dergleichen leeres Pathos eingemischt, aber desto mehr Vernunft darin entwickelt, die aber nicht die erwünschte Wirkung hervorbrachte; vielleicht wäre er mit jener Art von Pathos weitergekommen, doch höchstens hätte er nur etwa die Insinuation von unlauteren Absichten abgewendet. – Sonst werden die gewöhnlichen Gründe aus dem positiven Staatsrecht und aus dem Vertragsverhältnis, insbesondere aber dem Könige dies zu Gemüte geführt, daß

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