[S. 525]
|525| hier ihre magische Kraft hätte beweisen können, wie die Stände sich enthalten konnten, unter so harten äußeren und inneren Umständen mit der Tat vereinte Hilfe zu bewerkstelligen. – Gleichfalls hat sich ferner zur Genüge gezeigt, daß die altwürttembergische Verfassung auf die neueren Untertanen – mehr als die Hälfte des Landes – ganz und gar keine magische Kraft ausübte, daß sie das, was sie von derselben zu genießen bekommen hatten, vielmehr für eine Art von Pest, für die ärgste Landplage ansahen, – wie weiterhin angeführt werden wird. Sonst aber läßt sich der ganze Verlauf der ständischen Verhandlungen wohl als eine Geschichte der magischen Kraft jenes Namens ansehen, der sich die Versammlung gleich von Anfang an ergeben hatte, ohne in die Sache einzugehen; – oder vielmehr ist oben schon bei Erwähnung der ständischen Kassehaushaltung berührt worden, was ehemals unter jenem Namen für eine Sache steckte, und die noch zu machende Anführung der niederdrückenden Landplage wird noch anderes ergeben. Im vorliegenden Falle ist es die schwarze Magie des Wortes, welches die Worte, für die gute Sache Gut und Blut aufzuopfern bereitwillig zu sein, zu weiter nichts gedeihen ließ, als Worte zu bleiben. – Von dieser magischen Kraft geben die Stände näher an, daß nichts das Vaterland gegen das Gift der gefährlichen Grundsätze, welche jetzt wieder wie vor 25 Jahren von Frankreich verbreitet werden, so gewiß sicherstelle; – es ist oben schon bemerkt worden, daß jene Kraft die Stände nicht nur vor dem Gifte der verflossenen 25 Jahre, sondern auch, sozusagen, noch viel mehr vor den vernünftigen Begriffen derselben bewahrt hat.
Was nun die näheren Seiten der Stellung betrifft, welche sich die Stände gaben, so waren sie, indem sie die königliche Konstitution verwarfen, auf deren Grund sie sich zusammenbefanden, in Ungewißheit, ob sie überhaupt existierten oder nicht. Konsequenterweise hätten sie sich, nach der vom Könige geschehenen Eröffnung, sogleich auflösen und auseinandergehen

Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.