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|466| in Umstände gefallen, unter denen alles für die äußerliche Herstellung und Erhaltung gebieterisch aufgeboten, nach innen daher die Mittel durch eine kräftige Ministerialregierung zusammengenommen und in fester Hand zum Gebrauch bereitgemacht werden mußten. Nun war die Zeit gekommen, wo nicht bloß die Macht des Staats, sondern auch der Wille desselben lebendig werden konnte. Das Glück und die Anstrengungen der europäischen Regierungen und ihrer Völker hatten es vollbracht, die Souveränität der deutschen Reiche von der Beschränkung, unter der sie noch lagen, zu befreien, und damit die Möglichkeit herbeigeführt, den Völkern freie Verfassungen zunächst zu versprechen. Eine höhere Notwendigkeit aber als in dem positiven Bande eines Versprechens liegt in der Natur der zu allgemeiner Überzeugung gewordenen Begriffe, welche an eine Monarchie die Bestimmung einer repräsentativen Verfassung, eines gesetzmäßigen Zustandes und einer Einwirkung des Volkes bei der Gesetzgebung knüpfen. – Friedrich II. tat nun auch diesen zweiten Schritt, den monarchischen Staat nach innen zu schaffen.
Das Versprechen ließ sich auf eine Weise erfüllen, welche für die klügste gehalten, ja sogar für die rechtlichste ausgegeben werden konnte, welche aber der perfideste Rat gewesen wäre, den Minister hätten geben können. Wenn die Fürsten der neuen Reiche ihre Völker recht gründlich hätten betrügen und sich Ehre sozusagen vor Gott und den Menschen hätten erwerben wollen, so hätten sie ihren Völkern die sogenannten alten Verfassungen zurückgegeben; – Ehre vor Gott und der Welt – denn nach so vielen öffentlichen Stimmen und insbesondere auch nach der vorliegenden Geschichte könnte man meinen, daß die Völker in die Kirchen geströmt und laute Tedeums gesungen hätten. – Für Machiavellis Manen hätten sich die Fürsten den Ruhm der feinen Politik der Auguste und der Tibere erworben, welche gleichfalls die Formen des vorhergehenden Zustandes, damals einer Republik, bestehen ließen, während diese Sache nicht mehr war

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