Verhandlungen der Landstände des Königreichs Württemberg

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|588| seinem Stammlande die herkömmliche Repräsentation, in seinen neuen Ländern hingegen eine auf eine wahrhafte Nationalrepräsentation gegründete Verfassung mit Rücksicht auf ihre früheren Rechtsverhältnisse einzuführen entschlossen sein. Der König ließ den Ständen ferner (in einer zweiten Beilage) Fundamentalpunkte mitteilen, die keinem Unbefangenen (gewiß!) ungeeignet scheinen können, den Unterhandlungen über eine gute Verfassung zur Grundlage zu dienen.

Die Vernunft der Sache schlug doch so weit durch, daß die Versammlung sich, freilich zu etwas bloß Formellem, zu Unterhandlungen entschloß. – Der Herr Fürst von Öttingen-Wallerstein trug (XIII. Abt., S. 138) darauf an, daß nach einer zureichenden Frist die Mitglieder ihre Ansichten über das königliche Reskript vortragen und dann ein Komitee sie begutachten sollte. Dieser Vorschlag störte den gewöhnlichen Weg, den Bericht über eine königliche Proposition sogleich einem Komitee, und wohl von den gewöhnlichen Mitgliedern, zu übertragen und die Einmütigkeit des Beschlusses der Versammlung, worauf solches Komitee eine Art von Monopol erlangt hatte, von selbst folgen zu sehen. Es wurde doch beliebt, nicht ein Komitee, sondern vier Referenten zu wählen. Schon seit einiger Zeit war es überdies vorgekommen, daß auch von einem zum Berichten und Gutachten gewählten Komitee jedes einzelne Mitglied seinen Aufsatz in die Versammlung brachte und verlas; es schien, als ob selbst ein Komitee von wenigen es nicht zu einer Beratschlagung und Beschluß unter sich, sondern nur zu einer Folge von Monopolen brachte. – Es wurden nun in folgenden Sitzungen viele Aufsätze abgelesen, deren mehrere dahin gingen, daß man auch so sich noch nicht in Unterhandlungen einlassen könne; z. B. es handle sich de iuribus singulorum, über welche die Stimmenmehrheit der Versammlung nicht entscheiden könne, – ein heiliger Grundsatz des vormaligen Staatsrechts des Deutschen Reichs, in dem eben das Grundübel und das Grundunrecht darin bestanden

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