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|537| finden sollen, sobald der König die Überzeugung erlange, daß sie dem Interesse des gesamten Königreichs gemäß sind.
Was konnte der König auf ihre undeutliche Erklärung mehr und anderes erwidern? – Der König verlangte Sachen, die sie ihm vorlegen sollten; sie bleiben in ihrer Erwiderung vom 23. März beim Stofflosen und Formellen stehen. Einen ausführlicheren Entwurf einer Eingabe, von Herrn Bolley verfaßt, in dem zwar gleich anfangs die Erklärung gemacht wird, daß die Stände sich enthalten, in eine vollständige Prüfung der neuen Urkunde einzugehen, der aber doch Bemerkungen gegen viele Punkte derselben vortrug, hielten sie zurück; er sollte aber für die Urkunde ihres politischen Glaubensbekenntnisses und der Rechenschaft der Gründe ihres Benehmens gelten und, wenn es nötig wäre, seinerzeit dem königlichen Staatsministerium vorgelegt werden (I. Abt., S. 67). Wohl wäre nichts nötiger gewesen, als die Gründe, aus denen sie die königliche Urkunde nicht annehmen könnten, dem Ministerium vorzulegen, vor allem aber sich in die vollständige Prüfung einzulassen. – Auch sind es nicht Bemerkungen, deren Vorlegung an das Ministerium die Sache fördern konnte; auf Bemerkungen macht man Gegenbemerkungen. Der sogenannte diplomatische Weg, der auf solche Weise eingeleitet ist und zu Resultaten führen kann, wie er mag, bringt sonst auch dies mit, daß die unterhandelnden Parteien Gründe und Gegengründe vorlegen. Außerdem, daß er nicht für das Verhältnis von Regierung zu Untertanen – ein Verhältnis, in welches freilich die Standesherren erst zu treten zu haben angaben – ist, ist er ganz etwas anderes, als was eine Haupttätigkeit einer Ständeversammlung sein soll: Prüfungen und Diskussionen innerhalb ihrer selbst über ihre Gegenstände. – Man kann den Gedanken haben, daß, wenn die Staatsminister, wie dies in der königlichen Urkunde § 26 enthalten ist, jetzt den Sitzungen beizuwohnen angefangen und das Wort genommen hätten, den Verhandlungen vielleicht schon von vorneherein

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