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|568| der ganz eigentümliche Umstand zum Vorschein, daß jene Bürgermeister und Administratoren von sonstigem Gemeindevermögen, Armenfonds usf. die Rechnungen über die Verwaltung ihrer Kassen nicht selbst stellen oder privatim für dieses Geschäft zu sorgen haben, sondern dasselbe aus der Schreibfabrik des Amtsschreibers müssen verfertigen lassen. Die Kosten werden der Gemeinde aufgerechnet, und hier ist der Name Amtsschaden, unter den sie gehören, wohl ganz passend.
Was vorerst die Seite dieser Kosten betrifft, die den Gemeinden dadurch erwachsen, so sind grelle Beispiele davon angeführt, z. B. daß die Fertigung der Rechnung einer neuwürttembergischen Gemeinde, wovon die Kosten früher 1 Fl. 30 Kr. machten, nun durch die neueingeführte altwürttembergische Schreibereimethode sich auf 50 Fl. erhöhte; einem Weiler, der wegen Mangels an Revenuen früher keiner Rechnung bedurfte, wußte die Kunst doch jetzt eine zu machen, die sich auf 56 Fl. 20 Kr. belief (Abt. XVIII, S. 99 f.). Diese und eine Menge anderer Beispiele wären lustig zu lesen, wenn sie nicht zugleich zu unerhörte, zu infame Prellereien wären; nur noch ein Fall: Die Kommunrechnungsakten von einem Orte Mögglingen wurden vom Stadtschreiber einer Reihe von Schreibern nacheinander zur Fertigung gegeben; diesen zusammen, deren keiner ein Wort an der Rechnung geschrieben hat, mußte die Kommune für Aktenlesen und Einstudieren den Betrag von 900 Fl., sage neunhundert Gulden, bezahlen; der eine ging dahin, der andere dorthin weiter; soviel kostete die Rechnung, ehe eine Zeile an ihr geschrieben war, und dem, der sie zuletzt wirklich machte, mußte seine Mühe freilich mit Recht wieder fürs Ganze bezahlt werden.
Eine der auffallendsten Klagen unter den von der Ständeversammlung zusammengestellten Landesbeschwerden macht die zum Teil so beträchtliche Vergrößerung der Administrationskosten des Vermögens der Gemeinden, der Armenfonds usf.; sie schreibt alles Übel dem Aufheben der alten

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