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|584| aus der alten Verfassung beibehalten werden sollte, erschöpft.
Was, ehe wir weitergehen, noch die Zusammensetzung der Stände betrifft, wie sie bei ihrer Wiedereröffnung erscheint, so hatten sich auch die meisten Virilstimmführer teils persönlich – darunter sechs Fürsten -, teils mit Übertragung ihrer Stimmen an Anwesende angeschlossen und eingefunden. Zwölf vom Adel hatten schon in einer Adresse vom 3. Mai (Abt. IV, S. 141 ff.) der Ständeversammlung das vorgetragen, worauf sie ihre Erwartungen und Wünsche in betreff der Vorrechte, die ihnen von ihren vormaligen in dem neuen Staatsorganismus bleiben sollten, beschränken. Diese ihrem Inhalt nach gemäßigten und, was gleichfalls wichtig ist, detailliert und bestimmt angegebenen Forderungen sind auch in offenem, freimütigem, jedoch entsprechendem Tone verfaßt. Konsulent Griesinger verlas zwar den 6. Juni (VI. Abt., S. 113) eine ihm über jene Adresse aufgetragene Relation, aber weil diese Sache ein Inhalt gewesen wäre, kam die Versammlung darüber zu keiner Beratschlagung, noch viel weniger zu einem Beschluß. – An jene Adresse hatte sich am 26. Juni (X. Abt., S. 24) der übrige Adel des Königreichs angeschlossen. Ingleichen hatte an demselben Tage (X. Abt., S. 26) ein anderer Teil der Standesherren, welche (I. Abt., S. 15) die Resultate des Wiener Kongresses über ihre staatsrechtlichen Verhältnisse erwarteten und konsequenterweise an den ständischen Verhandlungen keinen Anteil nehmen wollten, nunmehr nach Beendigung jenes Kongresses, wie auch der Herr Fürst von Öttingen-Wallerstein, sich erklärt, daran Anteil zu nehmen, – mit Bezug auf die ihnen durch die Bundesakte bestimmten Rechte, namentlich die ersten Standesherren in den Staaten, worin ihre Besitzungen gelegen sind, zu sein, oder in der Folge etwa noch ferner zukommenden Rechte und Befugnisse. – Mehrere Standesherren jedoch waren auch diesmal noch nicht erschienen. Auch erscheinen mehrere neugewählter Mitglieder anstatt voriger, die ihre Stellen als

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