Verhandlungen der Landstände des Königreichs Württemberg

[S. 572]

|572| über den [Zweig], von dem hier die Rede ist, heißt es: „Bei Kommunrechnungen bemeistert sich der Schreiber aller Papiere des Journals, der Beilagen und Quittungen des sogenannten Rechners, ohne speziellen Legschein dafür zu geben. Von diesem Augenblicke an ist der Bürgermeister sein Sklave; er hat den letzten ruhigen Schlaf getan, denn der Gedanke, seinen Kredit, Ehre und guten Namen einem fremden unbekannten Menschen überantwortet zu wissen, quält ihn unablässig. Mancher Schreiber läßt sich nun sogleich Abschlagszahlungen machen, wandert damit in eine andere Gegend des Reichs. Wird endlich das Geschäft von einem der Nachfolger begonnen, so nimmt die Leidensperiode des Rechners ihren Anfang, er hat unpassierliche Ausgaben gemacht, es fehlen Quittungen, es zeigt sich ein bedeutendes Defizit; die Aussicht des Rechners ist die Festung oder das Zuchthaus. Ist nun der sich schuldlos Bewußte auf diesem Punkte der Verzweiflung, so wird, nachdem die zweckdienlichen Mittel eingeschlagen worden, wieder eingelenkt, die Quittungen wieder gefunden oder gemacht usf. Der Rechner nebst den dabei vorkommenden Figuren oder Urkundspersonen unterschreibt seine ihm ganz überall unverständliche Rechnung und begreift ebensowenig wie bei dem früher ihm angeschuldigten Defizit, daß ihm nun am Ende ein Guthaben zukomme.“

In solchen Händen befinden sich also die Gemeindevorstände, in solchen Händen befindet sich das Volk! „Mein Volk, deine Führer betrügen dich!“ – wenn sie vom guten alten Rechte sprechen, möchte man mit dem Propheten ausrufen. Aber so fern man sein wird, jene Schilderung, was das Persönliche betrifft, für allgemein anzunehmen, ebenso gewiß geht nicht aus den Persönlichkeiten, sondern aus solchen Einrichtungen die notwendige Abhängigkeit der Gemeindevorstände,

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