Verhandlungen der Landstände des Königreichs Württemberg

[S. 468]

|468| das der Unterstützung in seinen Bemühungen und den Untertanen aller Klassen das einer willigen Ergebung in die schweren Lasten der Zeit und der Anstrengungen aller Art, durch welche die Sicherheit und Erhaltung errungen worden, erteilt hatte,

nun erklärte, daß er den Schlußstein zu dem Gebäude des Staats lege, indem er seinem Volke eine Verfassung gebe.

Nachdem er an die anwesenden Stellvertreter, durch welche die Nation berufen sei, sich mit dem Staatsoberhaupte zur Ausübung der bedeutendsten Rechte der Regierungsgewalt zu vereinigen,

zum Schlusse noch den Aufruf gemacht hatte: Laßt Uns vereinigt zur Förderung der Angelegenheiten der Nation, wozu die Verfassung diese Versammlung beruft, das heilige Band zwischen Mir und meinen Untertanen mit entgegenkommendem Vertrauen befestigen,

ließ er die Verfassungsurkunde durch den Minister des Innern verkündigen. Nach ihrer Verlesung verpflichtete er sich selbst darauf und übergab sie eigenhändig dem Präsidenten der Versammlung.

Es kann wohl kein größeres weltliches Schauspiel auf Erden geben, als daß ein Monarch zu der Staatsgewalt, die zunächst ganz in seinen Händen ist, eine weitere und zwar die Grundlage hinzufügt, daß er sein Volk zu einem wesentlich einwirkenden Bestandteil in sie aufnimmt. Wenn man sonst das große Werk einer Staatsverfassung, ja die meisten anderen Regierungshandlungen nur in einer Reihe zerstückelter Handlungen und zufälliger Begebenheiten ohne Übersicht und Öffentlichkeit werden sieht und die öffentliche Erscheinung der Fürstlichkeit und Majestät sich nach und nach auf Geburtstagsfeier oder Vermählungsfeste beschränkt hatte, so kann man versucht werden, bei jener Szene, wo die Erscheinung der Majestät dem inneren Gehalte ihrer Handlung so entsprechend ist, als bei einer wohltätigen, erhabenen und bekräftigenden Anschauung einen Augenblick zu verweilen. Aber ebenso nahe würde es liegen, zu meinen, man

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