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|566| studierten Juristen zur Vorbereitungsbildung zu dienen, – für was? für die Versehung ausgedehnterer Oberamtsbezirke! Als ob der Unterschied nicht bloß die Quantität der Geschäfte beträfe; der Qualität nach sind sie dieselben. Die den kleineren Amtsbezirken angehörigen Bürger wären nach jenem Einfall nur darum die animae viles an denen der unerfahrene Angestellte sich zum Beamten bilden sollte, weil sie zu einem geographisch kleineren Bezirke gehören. – Weil nun auch diejenige juridische Praxis, welche anderwärts von studierten Juristen zu ihrer Vorbereitungsbildung für ein Amt unter Aufsicht und Anleitung eines wirklichen Beamten versehen wird, ganz den Schreibern anheimfällt, so erhellt die Wichtigkeit der letzteren sowohl im Verhältnisse zu einem unerfahrenen Vorgesetzten als auch für sich, indem der studierte Vorgesetzte eines Amtes von 20 000 und mehr Seelen, der auch die Polizeigewalt und Zweige der administrativen Gewalt mit gerichtlicher in sich vereinigte, nur Schreiber zu Gehilfen hat.
Die Hauptpartie im Gemälde des Institutes oder Unfugs (denn der Schreiberei-Unfug erscheint in den Vorträgen und Petitionen gleichsam als ein technischer und anerkannter Ausdruck für das Schreiberei-Institut) ist aber jenes Monopol, das den Stadt- und Amtsschreibern zugeteilt ist. Ferner um dasselbe zu exerzieren, halten sie nach Bedarf 10, 20 Schreibsubjekte, welche sie teils bei sich im Mittelpunkt behalten, teils in die Flecken und Dörfer ausschicken, um zu schreiben. Ein Detail der Geschäfte, die sie zu schreiben haben, muß im Gutachten selbst nachgelesen werden. Außer den Geschäften der Steuerrepartition, des Schreibens von Steuerzetteln, Steuerempfangbüchern, der Bestimmung des steuerbaren Vermögens jedes einzelnen Bürgers, der Bemerkung der Veränderungen durch Verkauf der Häuser, Güter, Heiraten usf., dann ebenso der Repartition der Kommunialausgaben des sogenannten Stadt- und Amtsschadens7) sind
7) Fußnote Hegels. Nach dieser Terminologie hieße z. B. auch die Erbauung einer neuen Brücke, eines Rathauses usf. ein Schaden.

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