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|544| Gelder der Privaten, wie sie zu Steuern, zu öffentlichen Geldern werden, nur dem Staate angehören.
Die zweite Forderung war die Herstellung des Kirchenguts. Der König gestand sie ganz zu, nur die vormalige abgesonderte Administration schlug er ab.
Der dritte Artikel war eine Form der Repräsentation, wobei alle Klassen der Untertanen verhältnismäßig gleich vertreten werden sollten. – Es ist oben schon ausführlicher über die sehr demokratische Repräsentationsform gesprochen. Auf dies ganz unbestimmte, versteckte Verlangen erwiderte der König, daß er weitere Anträge darüber erwarte; nur dies erklärte er, daß er in eine besondere Repräsentation des Adels nicht eingehen werde, worauf es hier etwa abgesehen zu sein schien. – Herr Gleich sagt noch am 23. Juni über diesen Punkt (VII. Abt., S. 130): „Welche Vorstellung und Absicht die Kommissarien mit demselben hatten, ist nicht leicht zu erraten. Darum hätten sie sich billig auch in der Versammlung darüber erklären sollen.“ Also noch am 23. Juni war der Sinn dieses Artikels ein Geheimnis geblieben.
Der vierte Artikel war ein solcher, der denjenigen Mitgliedern der Stände, welche das bekannte alte Ausschußwesen vermissen konnten, sehr am Herzen liegen mochte: ununterbrochene Ausübung der ständischen Rechte durch einen bleibenden Ausschuß. – Der König erwiderte, daß die dem Ausschusse in der königlichen Urkunde auf vier Wochen anberaumte Zeit für seine jährliche Sitzung sehr wohl verlängert und die Zusammenberufung wiederholt werden könne, wenn die Geschäfte dies erfordern. Übrigens mache er die Stände auf die Kostenvermehrung aufmerksam. – Dieser letztere Umstand war bei den alten Ausschüssen allerdings sehr von Bedeutung; aber leicht hätte man sagen können, er könnte vielmehr ein stiller Grund für die Verlängerung, ja ununterbrochene Dauer der Sitzungen, wenn es auch die Geschäfte nicht erforderten, als dagegen werden. In Beziehung auf die alten Ausschüsse möchte dieser Gedanke

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