Verhandlungen der Landstände des Königreichs Württemberg

[S. 589]

|589| hatte, daß aus den Rechten des Staats Iura singulorum geworden waren.

Unter anderen Stimmen des besseren Sinnes entgegnete Herr von Varnbüler (XV. Abt., S. 59) dem Herrn Lang, der die Ermahnung gemacht, das Gewissen in acht zu nehmen und „mit Pathos zugerufen hatte“: „Keine Unterhandlung“, – daß er (Herr v. V.) vielmehr bei solchem Vorschlage das Gewissen für gefährdet halten müsse, daß es dadurch am Ende viel eher dazu kommen könne, gar keine Verfassung zu erhalten. „Damit“, fährt er fort, „daß die alte Verfassung rechtlich fortdauert, ist dem Volke nicht geholfen, und mit gelehrten Abhandlungen können wir ihm nicht antworten, wenn es uns dereinst zurufen sollte: ‚Ihr habt ein vermessen Spiel getrieben; ihr habt alles an nichts gesetzt; man hat uns geben wollen:

Mitwirkung an der Gesetzgebung,
das Recht der Steuerbewilligung,
das alte Kirchengut,
Rechenschaft über die Staatsausgaben,
persönliche Freiheit,
Verantwortlichkeit der Staatsdiener,
das Auswanderungsrecht,
die fortdauernde Wirksamkeit der Stände
,

aber ihr habt alles verworfen! Wer ist Schuld, daß wir alles verloren haben?‘ “ – Es ist merkwürdig, daß mehrere Herren von Adel sich hier durch gemäßigtere und unbefangenere Ansichten vor anderen Deputierten auszeichneten. – Herr Bolley glaubte (XV. Abt., S. 6), bei der Mißbilligung, die ihm schon während seines Vortrags nicht entgangen, sich verteidigen zu müssen; er meinte den Vorwurf von Bitterkeit und Spott nicht verdient zu haben, und wohl nur sein starkes Organ, womit er den Vortrag gehalten, habe einigen Anstoß verursacht.12) – Es scheint, die Versammlung sei der

12) Werkausgabe: In der XVI. Abt., S. 161, bemerkt der Herr Fürst von Waldburg-Zeil, daß „die meisten Vorträge so schnell und so wenig laut vorgelesen werden“ (es hatte in dieser Sitzung nur Herr Bolley Vorträge im Namen eines Komitees über den Entwurf einer Adresse und in der vorhergehenden diesen Entwurf selbst abgelesen), „dass, wenn man nicht genau instruiert sei“ (wie das Komitee), „man den ganzen Inhalt nicht fassen könne“. Jener Umstand, von dem auch oben schon die Rede gewesen, vergesellschaftet sich leicht mit dem Vorlesen von Aufsätzen, ist aber für die eigene Einsicht einer Versammlung in die Sache nicht förderlich, die sich um so leichter dadurch veranlaßt sieht, sich auf ihre Komitees zu verlassen und einmütig in ihre Gutachten einzugehen.

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