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|535| Ständeversammlung für die Petitionen des Volks eine objektive Achtung, d. h. insofern sie nicht bloß zweckdienlich für die Absichten der Versammlung waren, gehabt habe.
Was übrigens den Ernst um die alte Verfassung betrifft, so ergibt sich aus dem Verfolge so viel, daß es der Versammlung nicht bloß um die Stütze zu tun war, welche sie durch jene Zauberformel an der öffentlichen Meinung fand; der Majorität nach behauptete sie bleibend ihren Ernst um jene Verfassung und machte insbesondere die Forderung zur Hauptsache, daß das formelle Rechtsprinzip anerkannt werde. Der Geist des Formalismus und der Partikularität hat bekanntlich von jeher den Charakter und das Unglück Deutschlands in der Geschichte gemacht; dieser Geist hat sich hier in seiner ganzen Stärke gezeigt. Will man ihn Deutschheit nennen, so hätte nichts deutscher sein können als die Gesinnung der altwürttembergischen Deputierten, den Adel mit eingeschlossen. Verstände man aber unter Deutschheit etwas seinem Begriffe nach Allgemeines und Vernünftiges – bei aller Verschiedenheit der Territorialherrschaft -, so wird es schwer sein, etwas Undeutscheres zu finden als jene Gesinnung.
Die nächste Folge der Stellung aber, welche sich die Ständeversammlung gab, indem sie die königliche Verfassung verwarf, beiseite setzte, ignorierte, war, daß sie sich einer organischen Lebenstätigkeit unfähig machte. Sie stellte sich der Regierung gerade gegenüber, formierte nicht eine Opposition innerhalb eines gemeinschaftlichen Bodens und setzte sich selbst aus dem Verhältnisse, wirksame Arbeiten über Staatsinstitutionen vorzunehmen und zustande bringen zu können. Als einem neuwürttembergischen Repräsentanten, Herrn Gleich aus Aalen, nach Verlauf von drei Monaten und vergeblichem Harren, daß etwas Gedeihliches zum Vorschein käme, endlich die Geduld riß und er der Versammlung (Abt. VIII, S. 20 f.) unter anderem den Vorwurf machte, daß sie sich fast immer nur mit Nebensachen beschäftige und die

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